Vorsorge

Einordnung von Vorsorgeleistungen

Unter Vorsorgeleistungen werden Maßnahmen verstanden, die der Früherkennung, Prävention oder allgemeinen Gesundheitskontrolle dienen. In der Tierkrankenversicherung stellen diese Leistungen einen eigenständigen Bereich dar und unterscheiden sich von Behandlungs- oder Operationsleistungen, die aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung erfolgen. Maßgeblich sind die vertraglichen Definitionen des jeweiligen Tarifs.

Mögliche Vorsorgemaßnahmen

Welche Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt werden können, ist tarifabhängig. Häufig werden Vorsorgeleistungen klar definiert oder auf bestimmte Maßnahmen begrenzt. Die konkrete Erstattungsfähigkeit ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen.

  • Regelmäßige Gesundheitskontrollen können vorgesehen sein.
  • Prophylaktische Maßnahmen können tariflich eingeschlossen sein.
  • Der Umfang ist vertraglich festgelegt.

Leistungen

Tarifliche Ausgestaltung und Budgets

Vorsorgeleistungen werden häufig über ein jährliches Budget oder über festgelegte Leistungspositionen geregelt. Die Höhe eines solchen Budgets sowie die anrechenbaren Maßnahmen können von Tarif zu Tarif variieren. Eine Übertragung nicht genutzter Budgets auf Folgejahre ist in der Regel vertraglich ausgeschlossen.

  • Vorsorgebudgets können jährlich begrenzt sein.
  • Nicht genutzte Beträge verfallen häufig am Jahresende.
  • Die Ausgestaltung ist tarifabhängig.

Kosten

Grenzen, Voraussetzungen und Abrechnung

Auch bei Vorsorgeleistungen gelten regelmäßig vertragliche Grenzen und Voraussetzungen. Dazu können Wartezeiten, Höchstbeträge oder Einschränkungen bei bestimmten Maßnahmen zählen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), sofern der Tarif keine abweichenden Regelungen vorsieht.

  • Wartezeiten können die Erstattungsfähigkeit beeinflussen.
  • Höchstbeträge begrenzen die Leistung.
  • Die Abrechnung erfolgt regelmäßig nach GOT.

Gebührenordnung

FAQ – Häufige Fragen

Sind Vorsorgeleistungen automatisch enthalten?

Nein. Ob Vorsorgeleistungen enthalten sind, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Gibt es feste Vorsorgebudgets?

Einige Tarife sehen feste Vorsorgebudgets vor. Deren Höhe und Verwendbarkeit sind vertraglich geregelt.

Wie werden Vorsorgeleistungen abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), sofern der Tarif keine abweichenden Regelungen vorsieht.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden

Hinweis: Die Inhalte auf Kosten-Tierkrankenversicherung.de dienen ausschließlich der allgemeinen Information und thematischen Einordnung. Sie stellen keine individuelle Beratung dar. Es gilt der rechtliche Hinweis im Footer.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das zentrale Portal Kosten-Versicherung.de.

Affiliate-Hinweis: Einige Links können als Affiliate-Links ausgestaltet sein. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.