Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung – Einordnung vertraglicher Eigenanteile in der Tierkrankenversicherung Die Selbstbeteiligung bezeichnet den vertraglich festgelegten Eigenanteil, den Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst tragen. In der Tierkrankenversicherung kann die Selbstbeteiligung unterschiedlich ausgestaltet sein und beeinflusst sowohl die Erstattung als auch die laufende Beitragshöhe. Maßgeblich sind ausschließlich die Regelungen im jeweiligen Tarif. Inhalt: Grundverständnis der Selbstbeteiligung Formen der Selbstbeteiligung … Weiterlesen