Erstattungssatz – Höhe der Kostenübernahme
Der Erstattungssatz legt fest, in welcher Höhe die Versicherung tierärztliche Kosten übernimmt. Je nach Tarif werden ein bestimmter Prozentsatz oder feste Erstattungsmodelle angewendet.
1. Was bedeutet Erstattungssatz?
Der Erstattungssatz gibt an, wie viel Prozent der entstandenen tierärztlichen Kosten der Versicherer übernimmt. Je nach Tarif können feste Erstattungssätze oder variable Modelle gelten.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Krankenzusatzversicherung.de – Informationen zu Erstattungsmodellen im Gesundheitsbereich
2. Übliche Erstattungshöhen
Typische Erstattungssätze liegen zwischen 60 und 100 Prozent. Viele Versicherer bieten höhere Erstattungen bei Operationen oder in Premiumtarifen.
3. Zusammenhang mit GOT-Sätzen
Die Erstattung richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Je höher der erlaubte GOT-Satz im Tarif, desto größer ist die mögliche Kostenerstattung.
4. Unterschiede je nach Tarif
Basis- und Premiumtarife unterscheiden sich oft deutlich: Während Basis-Tarife geringere Erstattungssätze bieten, ermöglichen Premium-Tarife häufig die Erstattung bis zum 2- oder 3-fachen GOT-Satz.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch ist der übliche Erstattungssatz?
Er liegt je nach Tarif zwischen 60 und 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
Welche Rolle spielt die GOT?
Die GOT definiert den Gebührenrahmen für tierärztliche Leistungen und bestimmt damit die Höhe der erstattungsfähigen Kosten.
Unterscheiden sich die Erstattungssätze je nach Tarif?
Ja, Premiumtarife erstatten oft bis zum 2- oder 3-fachen GOT-Satz, Basis-Tarife weniger.