Erstattungssatz – Einordnung der prozentualen Kostenübernahme in der Tierkrankenversicherung
Der Erstattungssatz beschreibt den vertraglich festgelegten Prozentsatz, mit dem erstattungsfähige tierärztliche Kosten übernommen werden. Höhe und Anwendung des Erstattungssatzes sind tarifabhängig geregelt und wirken sich unmittelbar auf den verbleibenden Eigenanteil aus. Die folgende Übersicht dient der sachlichen Einordnung dieses Kostenfaktors.
Grundverständnis des Erstattungssatzes
Der Erstattungssatz legt fest, welcher Anteil der erstattungsfähigen Kosten vom Versicherer übernommen wird. Er wird prozentual angegeben und ist Bestandteil der vertraglichen Tarifgestaltung. Maßgeblich ist stets der im Vertrag definierte Satz sowie die dort beschriebenen Bedingungen.
Kosten-Versicherung.de.
Anwendung auf erstattungsfähige Kosten
Der Erstattungssatz wird auf die als erstattungsfähig anerkannten Kosten angewendet. Welche Kostenpositionen berücksichtigt werden, ergibt sich aus dem Leistungsumfang des Tarifs. Nicht erstattungsfähige Kosten bleiben unabhängig vom Erstattungssatz vollständig beim Versicherungsnehmer.
- Der Satz wird auf erstattungsfähige Kosten angewendet.
- Die Grundlage bildet der vertraglich definierte Leistungsumfang.
- Nicht eingeschlossene Kosten bleiben unberücksichtigt.
Zusammenspiel mit Selbstbeteiligung und Kosten
Der Erstattungssatz wirkt gemeinsam mit weiteren Tarifmerkmalen, insbesondere mit der Selbstbeteiligung. Beide Faktoren bestimmen die tatsächliche Kostenverteilung im Leistungsfall. Zusätzlich können Leistungsgrenzen oder Höchstbeträge die Erstattung begrenzen.
- Selbstbeteiligungen werden zusätzlich berücksichtigt.
- Höchstbeträge können die Erstattung begrenzen.
- Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Zusammenspiel aller Tarifmerkmale.
Grenzen, Voraussetzungen und Abrechnung
Die Anwendung des Erstattungssatzes unterliegt vertraglichen Voraussetzungen. Dazu zählen unter anderem Leistungsgrenzen, Wartezeiten oder die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
- Leistungsgrenzen sind vertraglich geregelt.
- Wartezeiten können die Erstattung beeinflussen.
- Die Abrechnung erfolgt regelmäßig nach GOT.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet der Erstattungssatz?
Der Erstattungssatz ist der prozentuale Anteil der erstattungsfähigen Kosten, den der Versicherer gemäß Tarif übernimmt.
Gilt der Erstattungssatz für alle Kosten?
Nein. Der Erstattungssatz wird nur auf Kosten angewendet, die im Tarif als erstattungsfähig definiert sind.
Beeinflusst der Erstattungssatz die Beitragshöhe?
Der Erstattungssatz kann Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Der konkrete Zusammenhang ist tarifabhängig geregelt.
