Gebührenordnung

Grundverständnis der Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine bundesweit geltende Rechtsverordnung. Sie legt fest, welche tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden dürfen und in welchem Gebührenrahmen dies erfolgt. Ziel der GOT ist eine einheitliche und transparente Abrechnung tierärztlicher Leistungen.

Aufbau und Abrechnungssystematik

Die GOT enthält ein Leistungsverzeichnis mit einzelnen Gebührenpositionen. Jede Position ist mit einem Gebührensatz versehen, der in der Regel innerhalb eines festgelegten Rahmens abgerechnet werden kann. Der konkrete Satz richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Leistung.

  • Leistungen sind in der GOT einzeln aufgeführt.
  • Die Abrechnung erfolgt innerhalb definierter Gebührenrahmen.
  • Zusatzkosten können gesondert ausgewiesen werden.

Behandlung

Bedeutung der GOT für die Tierkrankenversicherung

In der Tierkrankenversicherung dient die GOT häufig als Grundlage für die Erstattung tierärztlicher Kosten. Versicherungsverträge können festlegen, bis zu welchem Gebührensatz Kosten übernommen werden. Maßgeblich sind dabei stets die Regelungen des jeweiligen Tarifs.

  • Die GOT bildet die Basis für viele Erstattungsregelungen.
  • Tarife können Erstattungsgrenzen je Gebührensatz vorsehen.
  • Nicht jede GOT-Leistung ist automatisch erstattungsfähig.

Erstattungssatz

Grenzen, Spielräume und Besonderheiten

Die GOT erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen innerhalb des vorgesehenen Gebührenrahmens. Zudem können Notfallbehandlungen oder besondere Umstände Einfluss auf die Abrechnung haben. Für die Kostenübernahme im Rahmen einer Tierkrankenversicherung gelten zusätzlich die vertraglichen Begrenzungen.

  • Gebührenrahmen lassen Spielräume zu.
  • Notfälle können abweichend abgerechnet werden.
  • Versicherungsverträge können zusätzliche Grenzen vorsehen.

Kosten

FAQ – Häufige Fragen

Was ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)?

Die GOT ist eine gesetzliche Verordnung, die die Abrechnung tierärztlicher Leistungen in Deutschland regelt.

Gilt die GOT für alle Tierärzte?

Ja. Die GOT ist bundesweit verbindlich und gilt grundsätzlich für alle Tierärzte in Deutschland.

Übernimmt die Tierkrankenversicherung immer die vollen GOT-Kosten?

Nein. Die Kostenübernahme richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und kann auf bestimmte Gebührensätze oder Leistungen begrenzt sein.

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