Vorsorge – Einordnung präventiver Leistungen in der Tierkrankenversicherung
Vorsorgeleistungen dienen der präventiven Gesundheitsversorgung von Tieren. In der Tierkrankenversicherung können solche Leistungen tariflich vorgesehen sein, etwa über definierte Maßnahmen oder jährliche Budgets. Ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Vorsorgeleistungen berücksichtigt werden, ist ausschließlich in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Einordnung von Vorsorgeleistungen
Unter Vorsorgeleistungen werden Maßnahmen verstanden, die der Früherkennung, Prävention oder allgemeinen Gesundheitskontrolle dienen. In der Tierkrankenversicherung stellen diese Leistungen einen eigenständigen Bereich dar und unterscheiden sich von Behandlungs- oder Operationsleistungen, die aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung erfolgen. Maßgeblich sind die vertraglichen Definitionen des jeweiligen Tarifs.
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Mögliche Vorsorgemaßnahmen
Welche Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt werden können, ist tarifabhängig. Häufig werden Vorsorgeleistungen klar definiert oder auf bestimmte Maßnahmen begrenzt. Die konkrete Erstattungsfähigkeit ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen.
- Regelmäßige Gesundheitskontrollen können vorgesehen sein.
- Prophylaktische Maßnahmen können tariflich eingeschlossen sein.
- Der Umfang ist vertraglich festgelegt.
Tarifliche Ausgestaltung und Budgets
Vorsorgeleistungen werden häufig über ein jährliches Budget oder über festgelegte Leistungspositionen geregelt. Die Höhe eines solchen Budgets sowie die anrechenbaren Maßnahmen können von Tarif zu Tarif variieren. Eine Übertragung nicht genutzter Budgets auf Folgejahre ist in der Regel vertraglich ausgeschlossen.
- Vorsorgebudgets können jährlich begrenzt sein.
- Nicht genutzte Beträge verfallen häufig am Jahresende.
- Die Ausgestaltung ist tarifabhängig.
Grenzen, Voraussetzungen und Abrechnung
Auch bei Vorsorgeleistungen gelten regelmäßig vertragliche Grenzen und Voraussetzungen. Dazu können Wartezeiten, Höchstbeträge oder Einschränkungen bei bestimmten Maßnahmen zählen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), sofern der Tarif keine abweichenden Regelungen vorsieht.
- Wartezeiten können die Erstattungsfähigkeit beeinflussen.
- Höchstbeträge begrenzen die Leistung.
- Die Abrechnung erfolgt regelmäßig nach GOT.
FAQ – Häufige Fragen
Sind Vorsorgeleistungen automatisch enthalten?
Nein. Ob Vorsorgeleistungen enthalten sind, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Gibt es feste Vorsorgebudgets?
Einige Tarife sehen feste Vorsorgebudgets vor. Deren Höhe und Verwendbarkeit sind vertraglich geregelt.
Wie werden Vorsorgeleistungen abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), sofern der Tarif keine abweichenden Regelungen vorsieht.