OP-Versicherung

Grundverständnis der OP-Versicherung

Die OP-Versicherung dient der vertraglichen Kostenübernahme für operative Eingriffe, die infolge von Krankheit oder Unfall medizinisch notwendig werden können. Im Unterschied zu umfassenden Tierkrankenversicherungen beschränkt sich der Leistungsbereich häufig auf Operationen und damit verbundene Kostenpositionen. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgedeckte Kostenpositionen

Welche Kosten im Rahmen einer OP-Versicherung berücksichtigt werden können, ist tariflich festgelegt. Neben dem operativen Eingriff selbst können weitere Positionen Bestandteil des Leistungsumfangs sein, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.

  • Operative Eingriffe können erstattungsfähig sein.
  • Narkose, OP-Vorbereitung und Verbrauchsmaterialien können berücksichtigt werden.
  • Stationäre Unterbringung kann tarifabhängig eingeschlossen sein.

OP-Schutz

Abgrenzung zur Tierkrankenversicherung

Die OP-Versicherung unterscheidet sich von einer umfassenden Tierkrankenversicherung durch ihren begrenzten Leistungsbereich. Während Tierkrankenversicherungen häufig auch Behandlungen, Diagnostik oder Vorsorgeleistungen umfassen können, konzentriert sich die OP-Versicherung auf operative Leistungen.

  • OP-Versicherung fokussiert sich auf operative Eingriffe.
  • Behandlungs- und Vorsorgeleistungen sind häufig nicht enthalten.
  • Der Leistungsumfang ist vertraglich klar abgegrenzt.

Tierkrankenversicherung

Grenzen, Voraussetzungen und Abrechnung

Auch bei der OP-Versicherung gelten vertragliche Grenzen und Voraussetzungen. Dazu zählen beispielsweise Wartezeiten, Leistungsausschlüsse oder Höchstbeträge. Die Abrechnung der Kosten erfolgt in der Regel auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), sofern der Tarif keine abweichenden Regelungen vorsieht.

  • Wartezeiten können die Leistungspflicht beeinflussen.
  • Leistungsgrenzen sind tariflich geregelt.
  • Die Abrechnung erfolgt regelmäßig nach GOT.

Gebührenordnung

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine OP-Versicherung?

Eine OP-Versicherung ist ein Versicherungsvertrag zur tariflich geregelten Kostenübernahme operativer Eingriffe bei Tieren.

Deckt eine OP-Versicherung alle Tierarztkosten ab?

Nein. Der Leistungsbereich beschränkt sich in der Regel auf operative Eingriffe und damit verbundene Kosten.

Nach welcher Grundlage werden OP-Kosten abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt üblicherweise nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), sofern der Tarif keine abweichenden Regelungen enthält.

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